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Rechtsthemen

Änderungen im Mietrecht ab 1. Oktober 2025 – Formvorschriften im Fokus

Am 1. Oktober 2025 traten im Mietrecht mehrere Änderungen in Kraft. Sie betreffen das Obligationenrecht (OR) sowie die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG). Im Zentrum stehen die Formvorschriften bei Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen, Staffelmieten und Anfangsmietzinsen. Für Vermieterinnen und Vermieter ergeben sich daraus einerseits Erleichterungen, andererseits neue Fallstricke.

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Neues Bauvertragsrecht ab 2026

Der Bundesrat hält das Bauvertragsrecht für zweckmässig und ausgewogen. Gleichwohl hat er nach jahrelangem politischem Druck eine punktuelle Revision des Obligationenrechts (OR) und des Zivilgesetzbuchs (ZGB) initiiert. Die Neuerungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und stärken die Gewährleistungsrechte im Kauf- und Werkvertragsrecht markant. Damit verbessert sich die Rechtsstellung von Bauherrschaften sowie von Käuferinnen und Käufern bei Baumängeln erheblich.

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Urheberrecht nach Kündigung des Planervertrags – worauf Planer und Bauherren achten sollten

Kommt es bei einem Bauprojekt zur Kündigung eines Generalplanervertrags, stehen nicht nur vertrags- und haftungsrechtliche Fragen im Raum – häufig geht vergessen, dass auch das Urheberrecht des Architekten oder Planers betroffen ist. Wer darf die Pläne weiterverwenden? Besteht ein Anspruch auf Ausführungsrecht? Und was gilt, wenn die Zusammenarbeit früh endet? 

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