Logisches, strategisches Denken mit Fantasie und Intuition verbinden, die Initiative ergreifen, Durchsetzungsvermögen beweisen – all diese Qualitäten kommen bei unseren Tätigkeiten als Anwalt und Notar zum Zug.
Unser Handeln als Anwälte und Notare ist von klaren Regeln geleitet: Wir arbeiten unabhängig und auf eigene Verantwortung. Jeder Rechtsanwalt und Notar verpflichtet sich zur Treue gegenüber der Klientschaft und ist an die Schweigepflicht gebunden, die auch für unsere Angestellten gilt.
Krankheit während der Ferien
Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) räumt dem Arbeitnehmer in Art. 329a einen zwingenden Mindestanspruch von vier Wochen Ferien pro Dienstjahr ein. Arbeitsvertraglich werden dem Arbeitnehmer aber oftmals fünf oder sogar sechs Wochen Ferien gewährt. Doch was sind die Rechtsfolgen hinsichtlich des Ferienanspruchs, wenn der Arbeitnehmer während der Ferien krank und damit «ferienunfähig» wird? Diese Frage soll nachfolgend anhand eines Beispiels erläutert werden.
Unternehmensnachfolge: ein Loslassen, dem der Zauber eines Anfangs innewohnt (Teil 1)
Was sind die Erfolgsfaktoren und was die Herausforderungen einer Unternehmensnachfolge? Eine erfolgreiche Übergabe des Unternehmens basiert auf einer frühzeitigen Planung und einem rechtzeitigen Einbezug aller Beteiligten. Beteiligt sind nicht nur die Abgebenden und die Übernehmenden, sondern auch Angehörige, Arbeitnehmende, allenfalls das Management. Der Einfluss dieses erweiterten Kreises auf den Ablauf und den Erfolg einer Übergabe wird oft unterschätzt. Ebenso wichtige Faktoren sind die rechtzeitige Abklärung steuerlicher Auswirkungen sowie eine umsichtige Finanzplanung.
Änderungen im Mietrecht ab 1. Oktober 2025 – Formvorschriften im Fokus
Am 1. Oktober 2025 traten im Mietrecht mehrere Änderungen in Kraft. Sie betreffen das Obligationenrecht (OR) sowie die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG). Im Zentrum stehen die Formvorschriften bei Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen, Staffelmieten und Anfangsmietzinsen. Für Vermieterinnen und Vermieter ergeben sich daraus einerseits Erleichterungen, andererseits neue Fallstricke.