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Privatrecht

Einige (sport-)rechtliche Gedanken zum Fussball, dem aktuellen Transferfenster und der WM

Der Fussball ist momentan gefühlt das Gesprächsthema Nummer eins, insbesondere natürlich aufgrund der aktuellen WM. Und  wenn das runde Leder für einmal nicht rollt, so werden die neusten Transfers oder zumindest Gerüchte eingehend diskutiert. Der folgende Beitrag beleuchtet diese Themen für einmal nicht (nur) aus einer rein sportlichen Sicht, sondern zeigt auch die rechtlichen Hintergründe auf.

Während der Sommerpause finden die meisten Transfers von Fussballspielern statt, da solche bekanntlich nur innerhalb der beiden Transferfenster zulässig sind. Im Sommer dauert das Transferfenster von 10. Juni bis am 31. August. Es sind schon namhafte Transfers gescheitert, weil die Dokumente nicht rechtzeitig übermittelt wurden, auch wenn die Verspätung bloss ein paar Minuten betrug. Vor drei Jahren sollte der Goalie David De Gea (im Tausch mit Keylor Navas) von ManU zu Real Madrid wechseln. Dazu kam es nicht, da die Verträge am 1. September erst kurz nach Mitternacht und damit nicht mehr während des Transferfensters bei der FIFA eingereicht worden waren.

Es interessiert also, wie ein Transfer aus rechtlicher Optik abläuft. Fussballspieler sind angestellt als Arbeitnehmer. Während für «normale» Arbeitsverträge die gesetzlichen Regelungen gelten, müssen bei einem Spielervertrag zusätzlich Reglemente der Fussballverbände (z.B. FIFA) beachtet werden, welche für alle Berufsspieler gelten. Berufsspieler sind die Spieler, die über einen schriftlichen Vertrag mit einem Verein verfügen und für ihre fussballerische Tätigkeit mehr Geld erhalten, als zur Deckung der Auslagen notwendig ist. Alle übrigen Fussballer sind Amateure.

Das FIFA-Reglement bestimmt, dass Spielerverträge immer befristet sind und mindestens bis zum Ende der laufenden Saison dauern. Fussballspieler können ihre Arbeitsverträge nicht kündigen, um zu wechseln. Sie müssen warten, bis der Vertrag abgelaufen ist, oder dafür sorgen, dass der Klub dem vorzeitigen Wechsel zustimmt. Dafür wird ein Transfervertrag zwischen zwei Klubs abgeschlossen. Meistens muss eine Ablösesumme, welche sehr hoch sein kann (Neymar wurde für 222 Mio. Euro von Barça zu PSG transferiert), bezahlt werden. Dies als Entschädigung dafür, dass der ehemalige Klub die Zustimmung gibt, den Arbeitsvertrag mit dem Spieler aufzulösen. Keine Ablöse ist geschuldet, wenn der Vertrag des Spielers abläuft. Er kann ablösefrei wechseln, was lukrativ ist. Der neue Klub kann statt einer Ablöse dem Spieler ein höheres Gehalt bezahlen.

Bei einem Wechsel muss der Spieler zustimmen. Ein Spieler kann nicht gegen seinen Willen «verkauft» werden. Es hat schon Spieler gegeben, die sich geweigert haben, einen gut dotierten Vertrag aufzulösen. Demgegenüber kann ein Klub einem Spieler bei laufendem Vertrag einen Transfer verweigern, ausser es bestehe eine Ausstiegsklausel. Neymar hatte eine, weshalb sein Wechsel gegen den Willen von Barça erfolgte.

In Bezug auf die WM, die momentan in Russland ausgetragen wird, fragt es sich aus (sport-)rechtlicher Sich, ob Spieler, die Doppelbürger sind, die Nationalmannschaftwechseln können. Früher war dies der Fall: So spielte der legendäre Ferenc Puskás zuerst für Ungarn (WM-Finale 1954 im Wankdorf), später auch für die spanische Nationalmannschaft. Heute ist das nicht mehr möglich. Ein Doppelbürger kann nur dann den Verband wechseln, wenn er in keinem A-Länderspiel eines offiziellen Wettbewerbs eingesetzt worden ist. Diese Regel wird streng gehandhabt. So hat Munir El Haddadi, einst hoffnungsvoller Stürmer bei Barça, einmal 13 Minuten für Spanien gespielt. Da er danach nicht mehr aufgeboten wurde, wollte er mit Marokko, dessen Staatsbürgerschaft er ebenfalls besitzt, an der WM teilnehmen. Die FIFA liess den Wechsel nicht zu.

Kann ein Spieler gezwungen werden, an der WM zu spielen, wenn er den Rücktritt vom internationalen Fussball erklärt hat? Das FIFA-Reglement schreibt eigentlich vor, dass Spieler verpflichtet sind, einem Aufgebot Folge zuleisten. In der Praxis wird dies aber nicht so gehandhabt. Es ist kein Fall bekannt, in dem ein Spieler gezwungen worden wäre, gegen seinen Willen für eine Nationalmannschaft zu spielen. Es reicht, wenn der Spieler dem Verband schriftlich mitteilt, dass er nicht mehr aufgeboten werden möchte. Die Entscheidung muss vom Spieler ausgehen. Ein Klub kann einem Spieler nicht verbieten, für die Nationalmannschaft zu spielen. Die Klubs sind verpflichtet, die Spieler bei einem Aufgebot freizugeben. Anderslautende Vereinbarungen zwischen Spieler und Klub sind unzulässig.

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