Janine Wäber, Rechtsanwältin
Änderungen im Mietrecht ab 1. Oktober 2025 – Formvorschriften im Fokus
Am 1. Oktober 2025 traten im Mietrecht mehrere Änderungen in Kraft. Sie betreffen das Obligationenrecht (OR) sowie die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG). Im Zentrum stehen die Formvorschriften bei Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen, Staffelmieten und Anfangsmietzinsen. Für Vermieterinnen und Vermieter ergeben sich daraus einerseits Erleichterungen, andererseits neue Fallstricke.