Ralph D. Braendli, Rechtsanwalt
Der Vorsorgeauftrag - Präsentation LWP
Der Vorsorgeauftrag - Präsentation LWP (Download)
Der Vorsorgeauftrag - Präsentation LWP (Download)
Im folgenden Artikel wird aufgezeigt, wie die Rückgabe des Mietobjektes gerichtlich durchgesetzt werden kann und welche Punkte die Vermieterschaft bei der Mieterausweisung beachten muss.
Eine Mietzinserhöhung im Sinne von Art. 269d OR ist eine durch die Vermieterschaft einseitig geltend gemachte Vertragsänderung. Die Vermieterschaft darf den Mietzins erhöhen bei Anstieg der Teuerung und/oder des Referenzzinssatzes, bei allgemeinen Kostensteigerungen oder Mehrleistungen durch die Vermieterschaft oder zur Anpassung an die Orts- und Quartierüblichkeit.
Mit der Inkraftsetzung des revidierten Immobiliarsachenrechts am 1. Januar 2012 wurde der Register-Schuldbrief als neue Art Grundpfandrecht eingeführt. Zeit, Rückblick zu halten und Bilanz zu ziehen.
Der Bundesrat eröffnete im Sommer 2020 die Vernehmlassung zu einer Revision des Werkvertragsrechts und schlug punktuelle Änderungen zwecks Verbesserung der Situation des Bauherren im Falle von Baumängeln und im Zusammenhang mit dem Bauhandwerkerpfandrecht vor (siehe unser Rechtsbrief vom Juni 2021). Während die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats Anfang Jahr zwar den Handlungsbedarf grundsätzlich bejahte, schlägt sie in ihren Anträgen vom 4. Juli 2023 entgegen dem Entwurf des Bundesrats einen Systemwechsel vor, um Personen, die eine Immobilie erstellen oder kaufen, noch besser vor Mängeln zu schützen. Dabei soll die Rügefrist für Baumängel gänzlich abgeschafft, die Verjährungsfrist verlängert und die Wegbedingung des Nachbesserungsrechts für unzulässig erklärt werden.
Sie sind Eigentümer einer Liegenschaft, die Sie vermietet haben. In welchen Fällen ist nach Mietrecht ein Eigenbedarf des Vermieters von Bedeutung?
Wer in günstigen Verhältnissen lebt, ist verpflichtet, Verwandte in auf- und absteigender Linie zu unterstützen, die ohne diesen Beistand in Not geraten würden. Kommt das Gemeinwesen für den Unterhalt auf, so geht der Unterhaltsanspruch mit allen Rechten auf das Gemeinwesen über; dieses kann dann den Anspruch bei den Verwandten geltend machen.
Am 1. Januar 2023 tritt die erste Etappe der Erbrechtsrevision in Kraft. In weiteren Revisionsetappen werden zu einem späteren Zeitpunkt die erbrechtliche Unternehmensnachfolge, die Informationsrechte der Erben, die Aufsicht über den Willensvollstrecker sowie die Revision des internationalen Erbrechts behandelt.
Vor längerer Zeit hat der Autor bereits in einem Rechtsbrief die Frage der Berechnung des angemessenen Mietzinses abgehandelt. Lange Zeit ist die Rechtsprechung hierzu mit Nuancen stets gleich geblieben. In der Praxis wurden vielfach elektronische Rechner auf diversen Websites eingesetzt, um die Nettorendite genau zu berechnen, welche beispielsweise einem Mietzinssenkungsbegehren eines Mieters entgegengehalten werden konnte und als Gradmesser für einen nicht übersetzten Ertrag galt.
Das Bundesgericht hat in letzter Zeit bekanntlich wegweisende Urteile im Bereich des Familienrechts gefällt. Dabei wurden wichtige Fragen im Unterhaltsrecht geklärt und teilweise hat das Bundesgericht die bisherige Rechtsprechung geändert. Insbesondere wurde festgelegt, dass zur Berechnung von sämtlichen Arten von Unterhalt für Kinder oder für geschiedene Ehegatten zukünftig schweizweit nur noch eine bestimmte Methode anzuwenden ist, nämlich die sogenannte zweistufige Methode mit Überschussverteilung.
Der nachfolgende Artikel beleuchtet einige Neuerungen im Bereich des Pflichtteilsrechts, die der im Zentrum der Revision stehenden Erhöhung der Verfügungsfreiheit des Erblassers Rechnung tragen. Mit den Neuerungen wird gleichzeitig die Entscheidautonomie des Erblassers gestärkt sowie die Rechtssicherheit durch Klarstellung verschiedener Themen, welche im geltenden Recht umstritten sind, verbessert.
Die Gesetzesartikel zum Werkvertragsrecht sind nunmehr gegen 140 Jahre alt. Der Bundesrat sieht, gestützt auf diverse Motionen, Revisionsbedarf und hat am 19. August 2020 eine punktuelle Anpassung der Gesetzesartikel in die Vernehmlassung geschickt. Der nachfolgende Artikel schafft einen Überblick über die geplanten Neuerungen.
Die Autoren und die Kollektivgesellschaft Advokatur Notariat Lemann, Walz & Partner übernehmen keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der publizierten Inhalte. Die Artikel äussern sich allgemein zu einem Thema und stützen sich auf den Stand der Lehre und Rechtsprechung im Zeitpunkt der Erstellung des jeweiligen Artikels. Weil sich die Gesetze und Rechtsprechung schnell ändern können, können wir für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität keine Haftung übernehmen. Der Inhalt der Artikel stellt keine Rechtsauskunft dar und darf nicht als solche verwendet werden.
Weiter zeigt die Erfahrung, dass derselbe Fall nie zweimal vorkommt. Es muss deshalb jeder Einzelfall für sich detailliert geprüft werden. Es kann also gut sein, dass Sie einen Artikel finden, welcher zu Ihrem Fall passt, trotzdem aber ein Unterschied dazu besteht, welcher grosse Auswirkungen haben könnte. Wir empfehlen deshalb, Ihren Fall immer von einem Rechtsanwalt oder einem Notar abklären zu lassen.