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Änderungen im Mietrecht ab 1. Oktober 2025 – Formvorschriften im Fokus

Am 1. Oktober 2025 traten im Mietrecht mehrere Änderungen in Kraft. Sie betreffen das Obligationenrecht (OR) sowie die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG). Im Zentrum stehen die Formvorschriften bei Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen, Staffelmieten und Anfangsmietzinsen. Für Vermieterinnen und Vermieter ergeben sich daraus einerseits Erleichterungen, andererseits neue Fallstricke.

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Neues Bauvertragsrecht ab 2026

Der Bundesrat hält das Bauvertragsrecht für zweckmässig und ausgewogen. Gleichwohl hat er nach jahrelangem politischem Druck eine punktuelle Revision des Obligationenrechts (OR) und des Zivilgesetzbuchs (ZGB) initiiert. Die Neuerungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und stärken die Gewährleistungsrechte im Kauf- und Werkvertragsrecht markant. Damit verbessert sich die Rechtsstellung von Bauherrschaften sowie von Käuferinnen und Käufern bei Baumängeln erheblich.

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Urheberrecht nach Kündigung des Planervertrags – worauf Planer und Bauherren achten sollten

Kommt es bei einem Bauprojekt zur Kündigung eines Generalplanervertrags, stehen nicht nur vertrags- und haftungsrechtliche Fragen im Raum – häufig geht vergessen, dass auch das Urheberrecht des Architekten oder Planers betroffen ist. Wer darf die Pläne weiterverwenden? Besteht ein Anspruch auf Ausführungsrecht? Und was gilt, wenn die Zusammenarbeit früh endet? 

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Der Erbenschein in der Nachlassteilung: Erfordernis und Nutzen

Mit dem Versterben einer Person fällt das Nachlassvermögen an deren Erben. Um in den Besitz des Nachlasses zu gelangen, bedürfen die Erben als Rechtsnachfolger der verstorbenen Person in aller Regel eines Erbenscheins.

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Anpassung der Mietzinse in bestehenden (Alt-)Liegenschaften an die kostendeckende Nettorendite oder an die Orts- und Quartierüblichkeit

Bei Altliegenschaften, die seit Jahrzehnten vermietet sind, gut unterhalten werden und deren Mietzinse seit Jahren oder Jahrzehnten nahezu gleich geblieben sind und nur den Kostenfaktoren entsprechend angepasst worden sind (v.a. in den Jahren seit 2008 praktisch ausnahmslos Mietzinssenkungen mit Ausnahme der letzten drei Jahre), stellt sich jedem institutionellen Vermieter und insbesondere Pensionskassen die Frage, ob noch eine angemessene Rendite erzielt werden kann. Dies umso mehr, als dass bei Pensionskassen kein Fremdkapital investiert ist, was zusätzlich schon rechnerisch eine relativ bescheidene Eigenkapitalverzinsung ergibt.

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Revision des internationalen Erbrechts

Am 1. Januar 2025 tritt das revidierte Erbrecht des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) in Kraft. Die Änderungen betreffen vor allem die Zuständigkeit der Schweizer Nachlassbehörden im internationalen Kontext.

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Das Konkubinat – Unterschiede zur Ehe und Regelungsmöglichkeiten

Viele Menschen leben heute als Paar in einem gemeinsamen Haushalt zusammen, ohne verheiratet zu sein. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die zu regelnden Punkte. 

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Der Vorsorgeauftrag - Präsentation LWP

Der Vorsorgeauftrag - Präsentation LWP (Download)

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Mieterausweisung: Was die Vermieterschaft beachten muss

Im folgenden Artikel wird aufgezeigt, wie die Rückgabe des Mietobjektes gerichtlich durchgesetzt werden kann und welche Punkte die Vermieterschaft bei der Mieterausweisung beachten muss.

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Mietzinserhöhung wegen Anstieg des Referenzzinssatzes, des Teuerungsausgleichs und aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen: Was Sie als Vermieter beachten sollten

Eine Mietzinserhöhung im Sinne von Art. 269d OR ist eine durch die Vermieterschaft einseitig geltend gemachte Vertragsänderung. Die Vermieterschaft darf den Mietzins erhöhen bei Anstieg der Teuerung und/oder des Referenzzinssatzes, bei allgemeinen Kostensteigerungen oder Mehrleistungen durch die Vermieterschaft oder zur Anpassung an die Orts- und Quartierüblichkeit.

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Was tun, wenn ein Papier-Schuldbrief abhandengekommen ist? Papier-Schuldbrief vs. Register-Schuldbrief (II)

Mit der Inkraftsetzung des revidierten Immobiliarsachenrechts am 1. Januar 2012 wurde der Register-Schuldbrief als neue Art Grundpfandrecht eingeführt. Zeit, Rückblick zu halten und Bilanz zu ziehen.

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