Samuel Lemann
Revision des Sachenrechts
Am 1. Januar 2012 wird unser 100-jähriges Sachenrecht an die inzwischen veränderten Bedürfnisse und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst.
Am 1. Januar 2012 wird unser 100-jähriges Sachenrecht an die inzwischen veränderten Bedürfnisse und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst.
Mit Revisionen des Obligationenrechts und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb soll einerseits das gesamte Verjährungsrecht vereinheitlicht und andererseits stossende Geschäftspraktiken verhindert werden. Dies wird weitreichende Folgen für den Geschäftsverkehr und die Gestaltung von Rechtsverhältnissen haben.
Bericht über die ersten Erfahrungen mit der Schweizerischen Zivilprozessordnung und deren Umsetzung durch die Gerichts- und Schlichtungsbehörden im Bereich des Mietrechts.
Anstelle des Vormundschaftsrechts tritt per 1. Januar 2013 das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es werden die neuen Instrumente «Vorsorgeauftrag» und «Patientenverfügung» vorgestellt.
Anfang 2011 ist die neue Schweizerische Zivilprozessordnung ZPO in Kraft getreten: Hinweise zu Einzelrechtsnachfolge, Universalsukzession und Parteiwechsel nach Streitverkündung.
Ein Aufsatz über das Wesen der Erbteilungsklage, mit Hinweisen, wie eine solche Klage einzureichen ist.
Die obligatorische Bedenkzeit von zwei Monaten im Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren ist endlich abgeschafft. Zudem soll die gemeinsame elterliche Sorge zur Regel und der Vorsorgeausgleich verbessert werden.
Bauen ist nicht nur ein technischer Vorgang. Zu berücksichtigen sind dabei auch vielfältige rechtliche Aspekte. In diesem Artikel wird auf einige schwergewichtige Punkte eingegangen.
Im Schweizer Immobilienmarkt können oft Häuser und Eigentumswohnungen, die noch gar nicht erstellt sind, erworben werden. Dies verlangt nach einer entsprechenden vertraglichen Regelung.
Alfred Graber gräbt in seinem Land. Dabei stösst er auf eine fremde Leitung. Sie wird beschädigt oder muss verlegt werden. Wer bezahlt?
Eine mehr oder weniger intensive, kontinuierliche juristische Begleitung von Grossprojekten ist heute Usanz. Wie können Schwachstellen dabei vermieden werden?
Welche Inkassomassnahmen stehen – insbesondere für Vermieter – zur Verfügung? Wie wehrt man sich gegen unberechtigte Forderungen?
Die Autoren und die Kollektivgesellschaft Advokatur Notariat Lemann, Walz & Partner übernehmen keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der publizierten Inhalte. Die Artikel äussern sich allgemein zu einem Thema und stützen sich auf den Stand der Lehre und Rechtsprechung im Zeitpunkt der Erstellung des jeweiligen Artikels. Weil sich die Gesetze und Rechtsprechung schnell ändern können, können wir für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität keine Haftung übernehmen. Der Inhalt der Artikel stellt keine Rechtsauskunft dar und darf nicht als solche verwendet werden.
Weiter zeigt die Erfahrung, dass derselbe Fall nie zweimal vorkommt. Es muss deshalb jeder Einzelfall für sich detailliert geprüft werden. Es kann also gut sein, dass Sie einen Artikel finden, welcher zu Ihrem Fall passt, trotzdem aber ein Unterschied dazu besteht, welcher grosse Auswirkungen haben könnte. Wir empfehlen deshalb, Ihren Fall immer von einem Rechtsanwalt oder einem Notar abklären zu lassen.