Christoph Lüthi
Papier-Schuldbrief vs. Register-Schuldbrief
Mit der Anpassung des Sachenrechts per 1. Januar 2012 wurde der Register-Schuldbrief eingeführt.
Mit der Anpassung des Sachenrechts per 1. Januar 2012 wurde der Register-Schuldbrief eingeführt.
Im Rahmen des am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen revidierten Sachenrechts hat die Regelung des Bauhandwerkerpfandrechts einige Änderungen erfahren.
Durch die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung am 1. Januar 2011 hat sich im Hinblick auf den Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV einiges verändert.
Der Werkpreis ist nicht alles, mindestens so wichtig ist fachlich qualifizierte Arbeit und Zuverlässigkeit. Dazu ein paar Regeln für Bauherren und Unternehmer.
Am 1. Januar 2012 wird unser 100-jähriges Sachenrecht an die inzwischen veränderten Bedürfnisse und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst.
Was bedeuten die Qualifizierungen MINERGIE-Standard, MINERGIE-P, MINERGIE-A und der Zusatz ECO?
Mit Revisionen des Obligationenrechts und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb soll einerseits das gesamte Verjährungsrecht vereinheitlicht und andererseits stossende Geschäftspraktiken verhindert werden. Dies wird weitreichende Folgen für den Geschäftsverkehr und die Gestaltung von Rechtsverhältnissen haben.
Die Revision des Mehrwertsteuergesetzes hat bei der Besteuerung von schlüsselfertig geliefertem Wohneigentum für die betroffenen Parteien (Generalunternehmer und Erwerber) weitreichende Konsequenzen.
Bericht über die ersten Erfahrungen mit der Schweizerischen Zivilprozessordnung und deren Umsetzung durch die Gerichts- und Schlichtungsbehörden im Bereich des Mietrechts.
Anstelle des Vormundschaftsrechts tritt per 1. Januar 2013 das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es werden die neuen Instrumente «Vorsorgeauftrag» und «Patientenverfügung» vorgestellt.
Anfang 2011 ist die neue Schweizerische Zivilprozessordnung ZPO in Kraft getreten: Hinweise zu Einzelrechtsnachfolge, Universalsukzession und Parteiwechsel nach Streitverkündung.
Ein Aufsatz über das Wesen der Erbteilungsklage, mit Hinweisen, wie eine solche Klage einzureichen ist.
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Weiter zeigt die Erfahrung, dass derselbe Fall nie zweimal vorkommt. Es muss deshalb jeder Einzelfall für sich detailliert geprüft werden. Es kann also gut sein, dass Sie einen Artikel finden, welcher zu Ihrem Fall passt, trotzdem aber ein Unterschied dazu besteht, welcher grosse Auswirkungen haben könnte. Wir empfehlen deshalb, Ihren Fall immer von einem Rechtsanwalt oder einem Notar abklären zu lassen.