Reinmar J. Salzgeber
Unternehmensnachfolge
Die Planung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen ist komplex und erfordert genügend Zeit.
Die Planung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen ist komplex und erfordert genügend Zeit.
Reflexionen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2010 in Sachen Swisscom (Schweiz) AG.
Die obligatorische Bedenkzeit von zwei Monaten im Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren ist endlich abgeschafft. Zudem soll die gemeinsame elterliche Sorge zur Regel und der Vorsorgeausgleich verbessert werden.
Herr Muster ist Minderheitsaktionär, Verwaltungsrat, VR-Präsident und Geschäftsführer. Er will aus dem Verwaltungsrat austreten und künftig nur noch Geschäftsführer sein. Erhält er Arbeitslosenentschädigung, wenn die AG in Konkurs fällt?
Genussscheine sind Wertpapiere; ob Wertpapiere immer Genuss bieten, ist – spätestens nach der jüngsten Finanzkrise – nicht sicher …
Bauen ist nicht nur ein technischer Vorgang. Zu berücksichtigen sind dabei auch vielfältige rechtliche Aspekte. In diesem Artikel wird auf einige schwergewichtige Punkte eingegangen.
Im Schweizer Immobilienmarkt können oft Häuser und Eigentumswohnungen, die noch gar nicht erstellt sind, erworben werden. Dies verlangt nach einer entsprechenden vertraglichen Regelung.
Immissionen müssen nicht einfach so hingenommen werden: Das Bundesgesetz über den Umweltschutz soll den Menschen und seine Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen und seine natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft erhalten.
Alfred Graber gräbt in seinem Land. Dabei stösst er auf eine fremde Leitung. Sie wird beschädigt oder muss verlegt werden. Wer bezahlt?
Näheres zu den Themen «Unterangebot», «Angebotsänderungen im laufenden Vergabeverfahren» und «vorbefasste Offerenten».
Eine mehr oder weniger intensive, kontinuierliche juristische Begleitung von Grossprojekten ist heute Usanz. Wie können Schwachstellen dabei vermieden werden?
Welche Inkassomassnahmen stehen – insbesondere für Vermieter – zur Verfügung? Wie wehrt man sich gegen unberechtigte Forderungen?
Die Autoren und die Kollektivgesellschaft Advokatur Notariat Lemann, Walz & Partner übernehmen keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der publizierten Inhalte. Die Artikel äussern sich allgemein zu einem Thema und stützen sich auf den Stand der Lehre und Rechtsprechung im Zeitpunkt der Erstellung des jeweiligen Artikels. Weil sich die Gesetze und Rechtsprechung schnell ändern können, können wir für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität keine Haftung übernehmen. Der Inhalt der Artikel stellt keine Rechtsauskunft dar und darf nicht als solche verwendet werden.
Weiter zeigt die Erfahrung, dass derselbe Fall nie zweimal vorkommt. Es muss deshalb jeder Einzelfall für sich detailliert geprüft werden. Es kann also gut sein, dass Sie einen Artikel finden, welcher zu Ihrem Fall passt, trotzdem aber ein Unterschied dazu besteht, welcher grosse Auswirkungen haben könnte. Wir empfehlen deshalb, Ihren Fall immer von einem Rechtsanwalt oder einem Notar abklären zu lassen.