Rechtsthemen, aktuelle Artikel der Anwälte und Not...
Seitenbeginn

Änderungen im Strassenverkehrsrecht per 1. Januar 2005

Senkung der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 Promille, schärfere Polizeikontrollen und neue Regelungen rund um den Führerausweisentzug.

weiterlesen

Die örtliche Zuständigkeit für die Aberkennungsklage in mietrechtlichen Sachen.

Durch das neue Gerichtsstandsgesetz (GestG) wurden gesamtschweizerisch gültige Gerichts-
stände geschaffen, welche diejenigen von anderen Bundesgesetzen überlagern oder ergänzen. Im interkantonalen Verhältnis besteht zwischen der Zuständigkeit für die betreibungsrechtliche Aberkennungsklage (Ort der Betreibung, also Sitz/Wohnsitz des Schuldners) und für den mietrechtlichen Schlichtungsversuch (Ort der Mietsache) eine Diskrepanz.

weiterlesen

Der Liegenschaftsschätzer als gerichtlich bestellter Experte

Der gerichtliche Experte hat verschiedene Regeln zu befolgen, welche von den normalen Auftragsregeln abweichen. Wer ist Auftraggeber, wem haftet der Experte, darf er uneingeschränkt mit den Parteien sprechen?

weiterlesen

Mietzinsgestaltung

Ein Leitfaden zur korrekten Bestimmung des Mietzinses bei Abschluss eines Mietvertrags und bei sich verändernden Kostenfaktoren gemäss dem geltenden Mietrecht gemäss Gesetzesnovelle von 1990 und seitherigen Änderungen.

weiterlesen

Die Verantwortlichkeit und Haftung des Liegenschaftsschätzers

Der Liegenschaftsschätzer als Dienstleister haftet für falsche Auskünfte über den Wert der von ihm geschätzten Liegenschaft. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, bzw. wie wendet er die Haftung ab?

weiterlesen

Die Auflösung des Mietverhältnisses

Abhandlung über die zu beachtenden Punkte bei der Kündigung des Mietverhältnisses aus Sicht des Vermieters.

weiterlesen
15 von 15 1 ... 11 12 13 14 15

Haftungsausschluss

Die Autoren und die Kollektivgesellschaft Advokatur Notariat Lemann, Walz & Partner übernehmen keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der publizierten Inhalte. Die Artikel äussern sich allgemein zu einem Thema und stützen sich auf den Stand der Lehre und Rechtsprechung im Zeitpunkt der Erstellung des jeweiligen Artikels. Weil sich die Gesetze und Rechtsprechung schnell ändern können, können wir für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität keine Haftung übernehmen. Der Inhalt der Artikel stellt keine Rechtsauskunft dar und darf nicht als solche verwendet werden.

Weiter zeigt die Erfahrung, dass derselbe Fall nie zweimal vorkommt. Es muss deshalb jeder Einzelfall für sich detailliert geprüft werden. Es kann also gut sein, dass Sie einen Artikel finden, welcher zu Ihrem Fall passt, trotzdem aber ein Unterschied dazu besteht, welcher grosse Auswirkungen haben könnte. Wir empfehlen deshalb, Ihren Fall immer von einem Rechtsanwalt oder einem Notar abklären zu lassen.