Mathias L. Zürcher
Fristbeginn für die Anfechtung einer Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen resp. für die Einreichung eines Mieterstreckungsbegehrens
Nach einem im Mai 2014 publizierten Entscheid des Bundesgerichts ergeben sich neue Regeln zur korrekten Berechnung der Eingabefristen.