Dr. iur. Markus Zimmermann
Das Einsichtsrecht ins Betreibungsregister bei ungerechtfertigten Betreibungen
Gemäss geltendem Recht kann sich ein Schuldner gegen eine ungerechtfertigte Betreibung grundsätzlich nur dadurch zur Wehr setzen, indem er gerichtlich gegen den betreibenden Gläubiger vorgeht. Eine neue Regelung im SchKG wird es einem Schuldner zukünftig vereinfachen, dass ungerechtfertigte Betreibungen im Betreibungsregister für Dritte nicht mehr ersichtlich sein werden.