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Update zur Revision des Werkvertragsrechts

Der Bundesrat eröffnete im Sommer 2020 die Vernehmlassung zu einer Revision des Werkvertragsrechts und schlug punktuelle Änderungen zwecks Verbesserung der Situation des Bauherren im Falle von Baumängeln und im Zusammenhang mit dem Bauhandwerkerpfandrecht vor (siehe unser Rechtsbrief vom Juni 2021). Während die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats Anfang Jahr zwar den Handlungsbedarf grundsätzlich bejahte, schlägt sie in ihren Anträgen vom 4. Juli 2023 entgegen dem Entwurf des Bundesrats einen Systemwechsel vor, um Personen, die eine Immobilie erstellen oder kaufen, noch besser vor Mängeln zu schützen. Dabei soll die Rügefrist für Baumängel gänzlich abgeschafft, die Verjährungsfrist verlängert und die Wegbedingung des Nachbesserungsrechts für unzulässig erklärt werden.

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Eigenbedarf im Mietrecht

Sie sind Eigentümer einer Liegenschaft, die Sie vermietet haben. In welchen Fällen ist nach Mietrecht ein Eigenbedarf des Vermieters von Bedeutung?

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Verwandtenunterstützung – wenn Verwandte plötzlich zur Last werden

Wer in günstigen Verhältnissen lebt, ist verpflichtet, Verwandte in auf- und absteigender Linie zu unterstützen, die ohne diesen Beistand in Not geraten würden. Kommt das Gemeinwesen für den Unterhalt auf, so geht der Unterhaltsanspruch mit allen Rechten auf das Gemeinwesen über; dieses kann dann den Anspruch bei den Verwandten geltend machen.

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Das revidierte Erbrecht per 1. Januar 2023

Am 1. Januar 2023 tritt die erste Etappe der Erbrechtsrevision in Kraft. In weiteren Revisionsetappen werden zu einem späteren Zeitpunkt die erbrechtliche  Unternehmensnachfolge, die Informationsrechte der Erben, die Aufsicht über den Willensvollstrecker sowie die Revision des internationalen Erbrechts behandelt.

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Praxisänderung bei der Nettorenditeberechnung der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen

Vor längerer Zeit hat der Autor bereits in einem Rechtsbrief die Frage der Berechnung des angemessenen Mietzinses abgehandelt. Lange Zeit ist die Rechtsprechung hierzu mit Nuancen stets gleich geblieben. In der Praxis wurden vielfach elektronische Rechner auf diversen Websites eingesetzt, um die Nettorendite genau zu berechnen, welche beispielsweise einem Mietzinssenkungsbegehren eines Mieters entgegengehalten werden konnte und als Gradmesser für einen nicht übersetzten Ertrag galt.

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Update Familienrecht: die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Unterhaltsrecht

Das Bundesgericht hat in letzter Zeit bekanntlich wegweisende Urteile im Bereich des Familienrechts gefällt. Dabei wurden wichtige Fragen im Unterhaltsrecht geklärt und teilweise hat das Bundesgericht die bisherige Rechtsprechung geändert. Insbesondere wurde festgelegt, dass zur Berechnung von sämtlichen Arten von Unterhalt für Kinder oder für geschiedene Ehegatten zukünftig schweizweit nur noch eine bestimmte Methode anzuwenden ist, nämlich die sogenannte zweistufige Methode mit Überschussverteilung.

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Die Revision des Erbrechts – Neuerungen beim Pflichtteilsrecht

Der nachfolgende Artikel beleuchtet einige Neuerungen im Bereich des Pflichtteilsrechts, die der im Zentrum der Revision stehenden Erhöhung der Verfügungsfreiheit des Erblassers Rechnung tragen. Mit den Neuerungen wird gleichzeitig die Entscheidautonomie des Erblassers gestärkt sowie die Rechtssicherheit durch Klarstellung verschiedener Themen, welche im geltenden Recht umstritten sind, verbessert.

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Revision des Werkvertragsrechts

Die Gesetzesartikel zum Werkvertragsrecht sind nunmehr gegen 140 Jahre alt. Der Bundesrat sieht, gestützt auf diverse Motionen, Revisionsbedarf und hat am 19. August 2020 eine punktuelle Anpassung der Gesetzesartikel in die Vernehmlassung geschickt. Der nachfolgende Artikel schafft einen Überblick über die geplanten Neuerungen.

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Nachlese zur Substanziierungslast

Die Rechtsprechung des Bundesgerichts stellt zunehmend höhere Anforderungen an die Begrün­dungsdichte einer Klage. Der folgende Artikel verdeutlicht dies an einem Beispiel aus der Praxis.

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Inhaberaktien – ein Auslaufmodell?

Die Umsetzung der Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke hat weitreichende Folgen. Es besteht Handlungsbedarf bei Gesellschaften mit Inhaberaktien, für den Verwaltungsrat und die Aktionäre.

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Revision des Erbrechts – die wesentlichste Änderung betrifft die Pflichtteile

Da das Schweizerische Erbrecht den heutigen Lebensumständen und Familiensituationen nicht mehr gerecht wird, ist aus Sicht des Bundes eine Revision angebracht. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Punkte.

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Corona und Geschäftsmiete - weiterführende Überlegungen

Die Diskussion über das Fortdauern der Mietzinspflicht trotz behördlicher Anordnung der Betriebseinstellung geht sowohl in der Fachwelt unter Juristen als auch in der Politik weiter. Auf der rechtlichen Ebene liegt das de lege lata kaum lösbare Problem in der Natur des zweiseitigen Vertrages, wie die nachfolgenden vergleichenden Überlegungen zu Miete und Pacht aufzeigen.

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Weiter zeigt die Erfahrung, dass derselbe Fall nie zweimal vorkommt. Es muss deshalb jeder Einzelfall für sich detailliert geprüft werden. Es kann also gut sein, dass Sie einen Artikel finden, welcher zu Ihrem Fall passt, trotzdem aber ein Unterschied dazu besteht, welcher grosse Auswirkungen haben könnte. Wir empfehlen deshalb, Ihren Fall immer von einem Rechtsanwalt oder einem Notar abklären zu lassen.