Olivier Glättli und Adrian Schwaller
Update zur Revision des Werkvertragsrechts
Der Bundesrat eröffnete im Sommer 2020 die Vernehmlassung zu einer Revision des Werkvertragsrechts und schlug punktuelle Änderungen zwecks Verbesserung der Situation des Bauherren im Falle von Baumängeln und im Zusammenhang mit dem Bauhandwerkerpfandrecht vor (siehe unser Rechtsbrief vom Juni 2021). Während die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats Anfang Jahr zwar den Handlungsbedarf grundsätzlich bejahte, schlägt sie in ihren Anträgen vom 4. Juli 2023 entgegen dem Entwurf des Bundesrats einen Systemwechsel vor, um Personen, die eine Immobilie erstellen oder kaufen, noch besser vor Mängeln zu schützen. Dabei soll die Rügefrist für Baumängel gänzlich abgeschafft, die Verjährungsfrist verlängert und die Wegbedingung des Nachbesserungsrechts für unzulässig erklärt werden.