Ralph D. Braendli
Änderungen bei der Verjährung von Ansprüchen per 1. Januar 2020
Mit einer Gesetzesrevision haben die eidgenössischen Räte die Verjährung revidiert, womit für bestimmte Ansprüche längere oder kürzere Verjährungsfristen gelten als bisher und weitere Neuerungen eingeführt werden.